Bündnis UNSERE STADT!
klimagerecht und bezahlbar
Wir sind verschiedene Initiativen und Organisationen, die in Berlin eine soziale und ökologische Bauwende voranbringen wollen.
Unsere Forderungen
1. Wohnraum ist keine Ware
EINMAL SOZIALWOHNUNG, IMMER SOZIALWOHNUNG
Mindestens 36.000 Sozialwohnungen werden bis 2026 aus der Bindung fallen, deshalb muss die Sozialbindung für neue Sozialwohnungen dauerhaft verstetigt werden. Landeseigene Wohnungsunternehmen (LWUs) sind in gemeinnützige Rechtsformen umzuwandeln (z.B. in gGmbHs oder eine AöR), um so die Reinvestition von Gewinnen in sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Mieter*innen sowie dem Parlament mehr Einflussmöglichkeiten zu geben.
NUR ERBPACHT – KEINE PRIVATISIERUNG LANDESEIGENER IMMOBILIEN UND FLÄCHEN
Die Vergabe von Grundstücken und Immobilien darf nur in Erbpacht zur Schaffung von dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum erfolgen und sollte an klare ökologische Vorgaben gekoppelt werden. Der Ansatz der Querfinanzierung von sozialem Wohnungsraum durch teure Neubauentwicklungen der LWUs ist gescheitert.
GENOSSENSCHAFTLICHE NACHHALTIGE WOHNRAUMENTWICKLUNG MUSS GEFÖRDERT UND FLÄCHENVERSIEGELUNG VERMIEDEN WERDEN
„Innenentwicklung“ – also die Weiterentwicklung bereits erschlossener und versiegelter Flächen inklusive Infrastruktur – ist im Vergleich zu Neubaugebieten am Stadtrand bzw. auf der grünen Wiese zu priorisieren. Die LWUs sind nicht in der Lage, das Potenzial von ca. 72.000 Wohnungen in kleinteiliger Innenentwicklung zu realisieren. Agile Projekte, z.B. genossenschaftliche, die sich für bezahlbaren Wohnraum einsetzen, können das besser. Sie sind bei Vergaben und mit finanziellen Mitteln zu fördern anhand klarer, gemeinwohlorientierter Kriterien.
LEERSTAND UND ZWECKENTFREMDUNG MÜSSEN WIRKSAM BEKÄMPFT WERDEN
Spekulativer und Luxus-Leerstand muss erfasst, sanktioniert und behoben werden. Zweckentfremdungsverbotsgesetz nachschärfen, Umsetzung von bestehenden Gesetzen stärken sowie durch finanzielle Absicherung der Bezirke und vorgesehene Strafzahlungen konsequent durchsetzen, Einführung eines Leerstandskatasters und leerstehende Gewerberäume zu Wohnräumen umnutzen.
2. Klimaschutz ist keine Wahl. BEK 2030 umsetzen!
ENERGETISCHE SANIERUNG UND NICHT-FOSSILE ENERGIEVERSORGUNG SIND ZU BESCHLEUNIGEN UND WARMMIETENNEUTRAL UMZUSETZEN
Es braucht ein deutlich entschlosseneres Handeln, um den Klimawandel abzubremsen und sich an dessen Folgen anzupassen. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) bietet hierfür eine gute Grundlage, dessen empfohlene Maßnahmen konsequent beschlossen und angegangen werden müssen. Die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude müssen schnell und sozialverträglich umgesetzt werden.
NACHHALTIGE WOHNRAUMENTWICKLUNG UND KLIMAANPASSUNG MÜSSEN GEFÖRDERT WERDEN
Bauprojekte, die eine Bebauung von Grünanlagen vorsehen, sind sofort und dauerhaft zu stoppen. Gleiches gilt für Bauprojekte, die eine Bebauung von Parks, wohnungsnahen Grünflächen (z.B. Ilse-Kiez oder Ossietzkystraße) bzw. Friedhöfen (z.B. Emmaus-Friedhof oder Georgen-Parochial-Friedhof) vorsehen. Gesunde Bäume dürfen für Bauprojekte nur in Ausnahmefällen gefällt, grüner Bestand muss ertüchtigt und gepflegt werden. Nur so kann eine klimaresiliente Stadt entstehen.
3. Bestandsertüchtigung vor Neubau!
EINE ABRISSGENEHMIGUNG IST VERPFLICHTEND EINZUFÜHREN.
Bestandsgebäude sind eine gigantische Reserve an grauer Energie, d.h. an Emissionen, die bereits ausgestoßen wurden. Die Unkultur des Abreißens und Ersatzneubauens ist der Haupttreiber des CO2--Fußabdrucks und der Ressourcenverschwendung im Bau. Jeder Abriss muss diesbezüglich bewertet und genehmigungspflichtig werden.
Rückbau, Umbau und Neubau sind an eine Treibhausgas- bzw. Ökobilanz zu knüpfen. Für jede Art von Bauprojekt ist eine Treibhausgas- bzw. Ökobilanz verpflichtend zu erstellen. Restriktive Zielwerte für den Ausstoß der Projekte (z.B. in CO2e/m2/100 Jahre) müssen bindend gesetzt und eine kreislaufgerechte Bauweise priorisiert werden.
4. Lokale Planung muss die Regel sein!
DIE PLANUNGSHOHEIT BLEIBT BEI DEN BEZIRKEN, ÜBERGEORDNETE ZIELE DER STADTENTWICKLUNG SIND DURCH KLARE REGELN MIT DEM SENAT ZU DEFINIEREN
Der Senat kann zu willkürlich die Planung von lokalen Projekten an sich ziehen und so Bezirke und die Menschen vor Ort übergehen. Wer von Baumaßnahmen betroffen ist, sollte auch im Planungsprozess mit einer starken Stimme vertreten sein. Die Spielregeln müssen fairer werden und den Anwohnenden nutzen, statt allein den Projektentwickler*innen. Der Bezirk entscheidet anhand der mit dem Senat vereinbarten Regeln, ob übergeordnete Interessen vorliegen, nicht der Senat.
5. Mitgestaltung muss das Recht von Anwohnerinnen und Anwohnern sein!
ANWOHNENDEN STEHT EIN MITGESTALTUNGSRECHT BEZÜGLICH IHRER UNMITTELBAREN UMGEBUNG ZU
Die Partizipation muss dabei niederschwellig und verbindlich erfolgen, so wie im Handbuch zur Partizipation und im TRIALOG-Verfahren vorgesehen.
Gewonnene Volksentscheide sind zu respektieren. Volksentscheide sind grundsätzlich verbindlich, müssen von der Regierung umgesetzt und dürfen nicht mit jeder neuen Regierung auf Landes- und Bundesebene in Frage gestellt werden. Dies gilt unter anderem für die Volksentscheide „100% Tempelhofer Feld“ (2014) und „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ (2021).
